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Was kostet das individuelle Legasthenie- / Dyskalkulietraining?

 

Natürlich ist ein individuelles und qualifiziertes Training, das von speziell ausgebildeten Trainern geleistet wird, teurer als eine Schülernachhilfe, die beispielsweise von einem Studenten erteilt wird. Die Kosten hängen in erster Linie vom zeitlichen Umfang des Trainings ab. Mit welchen Kosten sie rechnen müssen können Sie gerne bei mir erfragen.

 

Übernimmt die Krankenkasse die Bezahlung?

 

Sowohl die Legasthenie als auch die Dyskalkulie sind umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten, die aber im medizinischen Sinne nicht als Krankheit anerkannt werden. Deshalb kommt die gesetzliche Krankenversicherung nicht für die Kosten des Trainings auf.

 

Kostenübernahme durch das Jugendamt

 

In bestimmten Fällen ist eine Kostenübernahme für das Training durch die Jugendämter möglich und zwar unter Anwendung des §35a SGB VIII im Rahmen der sogenannten  "Eingliederungshilfe" für Kinder und Jugendliche. Voraussetzung ist allerdings, dass bei einer diagnostizierten Legasthenie / Dyskalkulie eine zusätzliche und längere schulische Förderung keinen Erfolg zeigt und als Folge der Teilleistungsstörung eine seelische Behinderung droht (sog. sekundäre Neurotisierung), in dem sich z.B. eine Schulaversion oder eine depressive  Symptomatik ausprägt. Ansatzpunkt für die Kostenübernahme ist also nicht die Teilleistungsstörung selbst, sondern das Drohen einer seelischen Behinderung als Folge der Teilleistungsstörung. Hierfür verlangt das Jugendamt ein oder mehrere neutrale Gutachten (von Psychologen). Bitte beachten Sie, dass die in meiner Lernpraxis erteilten Trainingsstunden nicht über das Jugendamt abgerechnet werden können.
 

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