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Mein Kind ist betroffen ... 
 

Zunächst sollten Sie die Diagnose dem Lehrer oder der Lehrerin in einem ausführlichen Gespräch mitteilen. Anschließend sollte gemeinsam die weitere Vorgehensweise festgelegt werden. Eine verständnisvolle Lehrkraft kann dem legasthenen / dyskalkulen Kind durch ihr Verhalten den Schulalltag wesentlich erleichtern und dafür sorgen, dass die Motivation und das Selbstwertgefühl des Kindes erhalten bleibt, indem sie ihm z.B. gestattet, seine Leistungen möglichst oft mündlich zu erbringen.

Die Lehrkraft hat anhand von bestehenden Gesetzen die Möglichkeit, legasthene / dyskalkule Kinder, deren Legasthenie / Dyskalkulie von einem Spezialisten festgestellt wurde, wohlwollend zu beurteilen. Dies setzt aber voraus, dass sie mit der Problematik vertraut ist. Am wichtigsten ist jedoch die Bereitschaft aller Beteiligten, eine Verbesserung der Leistungen zu erzielen.

 

Für jedes Bundesland gibt es einen sogenannten Legasthenie-Erlass, in welchem die aktuellen Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen beschrieben sind. Beim DVLD (Dachverband Legasthenie Deutschland) finden Sie dazu weitere Informationen.

 

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